Referat
Nicki Messerschmidt
FRM-II Garching
LK Physik
26.11.1998
K13/I


FRM-II mit dem Völkerrecht im Einklang?

Dies ist bei der ganzen Diskussion um den FRM-II wohl die entscheidendste und auch am häufigsten erörterte Frage. Um dies zu klären muß man zunächst einmal die Grundansätze der Diskussion kennen. Die Wurzeln der Diskussion liegen darin, daß in dem Reaktor "Highly Enriched Uranium" verwendet werden soll, d.h. es soll Uran verwendet werden, das mehr als 20% U235 enthält. Und eben dieses wird durch den Atomwaffensperrvertrag in den Nichtkern-waffenstaaten unter Kontrolle gehalten, da es unter Umständen zu Atomwaffen weiterverarbeitet werden kann. Zur friedliche Nutzung und zu Forschungszwecken müssen allerdings die sogenannten Kernwaffenstaaten unter Einhaltung aller Sicherheitstandards den Nichtkernwaffenstaaten HEU zur Verfügung stellen. Weiter noch der Atomwaffensperr-vertrag und seine direkten, wie indirekten Sicherheitsstandards dürfen nicht das " "unveräußerliche Recht" der Vertrag-staaten beeinträchtigen, Kernenergie für friedliche Zwecke zu erzeugen, zu erforschen und zu verwenden." (AWSV, Art. 4, Abs.1). Im weiteren Text heißt es "die Kernwaffenstaaten sind verpflichtet den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstung, Material und Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern..." (AWSV, Art. 4, Abs. 2). Und weiter "Eine Bewertung oder gar Lenkung der Forschungstätigkeit in den Vertragsstaaten ist den Atom-mächten untersagt, solange der friedliche Zweck und die internationalen Sicherheitsstandards eingehalten werden...." (AWSV Art.4, Abs. 3). Somit verstößt das Verhalten der USA, d.h. die Weigerung HEU für den FRM-II zu Verfügung zu stellen, in diesem Fall gegen den AWSV. Sogar das Argument der fehlenden Sicherheit greift nicht, da Deutschland zwei Kontrollorganisationen angehört, zum einen zur Internationalen Atomenergieorganisation und zum anderen zur Europäischen Atomgemeinschaft, die als supranational Gemeinschaft sogar noch straffer organisiert ist als die IAEA. Auch das von den USA in letzter Zeit im eigenen Land durchgeführte "Abreicherungsprogramm" können sie nicht auf den Internationalen Markt projizieren, da sie nicht die Kompetenzen dazu haben. Außerdem würde im Falle des FRM-II eine geringere Anreicherung des U235 Folgen haben, die den Sinn der Anlage in Frage stellen würden. Nachdem dieser Punkt zumindest juristisch geklärt ist bleibt nur noch der Konflikt mit der Bevölkerung. Diese hatte durch diverse Fehlinformationen die Meinung, daß in ihrer Nähe Waffenfähiges Uran lagern würde, wie allerdings eine Pressemittei-lung vom 17.11.1998 berichtet ist das verwendete Uran nicht Waffenfähig, da das für Kernwaffen nötige Material eine Dichte von 19 g/cm³ benötige und im FRM-II der Brennstoff lediglich eine Dichte von 1,5-3 g/cm³ habe. Aufgrund geschickter Aufklärungsarbeit der TU-München hat sich das Bild zugunsten des FRM-II gewandelt, d.h. er findet auch in der Bevölkerung Akzeptanz.


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